Kräuter- und Blumenpflücken

In der gesamten Fläche des Nationalparks -außer in den Naturschutzzonen- ist das Kräuter- und Blumenpflücken erlaubt. Es kann vorkommen, dass für einige Blumenarten bestimmte zeitliche Beschränkungen bestehen. Bitte sorgen Sie dafür, sich vom Verwaltungsträger oder von der Forstbehörde informieren zu lassen. Das Pflücken von Kräutern (Tee, Zitronenmelisse, Oregano usw.), von Lindenblüten (Lindenblütentee) als auch von Holunder beträgt während der Blütezeit-Reifung bis zu ½ kg für jede Person/Sammler pro Tag und insgesamt bis zu 2 kg. Pflücken Sie bitte nur den Teil der Kräuter, der sich über dem Boden befindet (Stängel) und entwurzeln Sie bitte auf keinen Fall die Pflanzen. Bei Lindenblüten und beim Holunder pflücken Sie bitte nur die Blüten und beschneiden Sie bitte die Bäume nicht. Pflücken Sie bitte auf keinen Fall Orchideenarten (Salep) oder Blüten der Lilienarten. Vergessen Sie bitte nicht, dass es im Gebiet des Nationalparks viele Heilpflanzen gibt, deren Eigenschaften die Einwohner der Umgebung und besonders die berühmten Heilpraktiker schon immer kannten und verwendeten. Diese sogenannten „Vikoärzte“ haben die Pflanzen immer in Maßen und mit Wissen gepflückt und aus diesem Grund sind sie bis heute bewahrt.

 

ERLAUBTE AKTIVITÄTEN
Rundreise – Durch Den Park FahrenFischen in den Flüssen
Wandern-TrekkingPilze Sammeln
Wassersport (Rafting, Kajak u.a.)Zelten – Parken von Wohnmobilen
KletternLagerfeuer
Bilder AufnehmenSkifahren
SchwimmenKräuter und Blumenpflücken
Jagen